netCo.privacy AGB

 

1 Geltungsbereich
1.1 Für Geschäftsbeziehungen, auch zukünftige, zwischen der netCo.privacy GmbH, Dohm 6, 22962 Siek (nachfolgend „netCo.privacy“ genannt) und dem Auftraggeber, die Beratungsleistungen in Bezug auf Datenschutz betreffen, gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
1.2 Andere Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn netCo.privacy ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder beim Abschluss gleichartiger Verträge hierauf nicht nochmals hingewiesen hat, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren ausdrücklich etwas anderes.

2 Gegenstand der Leistung
2.1 netCo.privacy erbringt Beratungs-, Prüfungs- und sonstige Dienstleistungen in dem Bereich Datenschutz, insbesondere durch die Bestellung eines externer Datenschutzbeauftragter in Unternehmen. Eine jeweils aktuelle Leistungsbeschreibung findet der Auftraggeber in seinem Angebot bzw. im entsprechend geschlossenen Vertrag.
2.2 netCo.privacy kann im Rahmen einer separaten Urkunde einen externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten für den Auftraggeber bereit stellen. Gegenstand der Leistung der netCo.privacy im Rahmen des bereit gestellten externen Datenschutzbeauftragten ist die laufende Beratung des Auftraggebers, insbesondere Überprüfung und Erstellung von Verträgen/Urkunden/Schriftwechsel, Erstattung von Gutachten/gutachterlichen Stellungnahmen, Vorbereitung von und Mitwirkung an Verhandlungen mit Geschäftspartnern und Dritten, Erteilung schriftlicher und (fern)mündlicher Auskünfte in Bezug auf alle Tätigkeiten, die den Datenschutz des Auftraggebers und die Tätigkeit eines Datenschutzbeauftragten betreffen.
2.3 Gegenstand der der netCo.privacy erteilten Aufträge ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter Erfolg. Die Aufträge werden nach den Grundsätzen gewissenhafter Berufsausübung ausgeführt.
2.4 Die netCo.privacy ist berechtigt, sich zur Durchführung der Aufträge nach eigener Wahl sachverständiger Personen zu bedienen. Eine Kostenerstattung durch den Auftraggeber erfolgt nur bei vorheriger Genehmigung. Die von netCo.privacy eingesetzten Personen treten in kein Arbeitsverhältnis zum Auftraggeber und unterliegen nicht dessen Weisungsbefugnis. Dies gilt insbesondere, soweit von netCo.privacy eingesetzte Personen die Leistungen in den Räumen des Auftraggebers erbringen.
2.5 netCo.privacy ist ebenfalls berechtigt, den bereit gestellten Datenschutzbeauftragten bei Ausfall nach eigener Wahl durch eine adäquate und ebenfalls für die Aufgabe qualifizierte Person zu ersetzen.
2.6 Die Zeit der Tätigkeit der netCo.privacy ist nach freiem, aber pflichtgemäßem Ermessen zu gestalten. Soweit eine Durchführung der vereinbarten Leistungen in den Geschäftsräumen des Auftraggebers nicht erforderlich ist, ist netCo.privacy in der Auswahl des Leistungsorts frei.
2.7 Die Berücksichtigung ausländischen Datenschutzrechts bei der Beratung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung im Einzelfall, wobei im Einzelfall auch Prüfungen nach ausländischen Vorschriften vorgenommen werden.
2.8 Soweit keine andere bestimmungsgemäße Nutzung vereinbart ist, räumt netCo.privacy dem Auftraggeber jeweils zum Zeitpunkt der Übergabe bzw. Überlassung das nicht ausschließliche, örtlich unbeschränkte und dauerhafte Recht ein, die unter diesem Vertrag speziell für den Auftraggeber erstellten Materialien nach dem im Vertrag vereinbarten Umfang für ausschließlich eigene Zwecke auf Dauer zu nutzen. Weitergehende Rechte, insbesondere zur Vervielfältigung über das für die vertragsgemäße Nutzung notwendige Maß hinaus, werden nicht eingeräumt. Die Anfertigung einer Sicherungskopie und die Vervielfältigung im Rahmen der üblichen Datensicherungen in angemessener Anzahl durch den Auftraggeber sind erlaubt.
2.9 netCo.privacy hat die Möglichkeit, dem Auftraggeber benötigte Materialien und Informationen per elektronischer Kommunikation bzw. durch ein Webportal zur Verfügung zu stellen und ihn zur Mitwirkung an dieser Kommunikation und Verwaltung zu verpflichten.

3 Vergütung
3.1 Als Leistungsumfang für die laufende Beratung als Datenschutzbeauftragte nach Ziffer 1wird ein monatliches Pauschalhonorar vereinbart und halbjährlich im Voraus abgerechnet, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen bestehen.
3.2 Sofern die Parteien abweichend zu Ziffer 3.1 eine Vergütung nach Aufwand vereinbarte haben, werden die Stundensätze aus dem Angebot zugrunde gelegt. Materialaufwand wird gesondert in tatsächlich angefallener Höhe vergütet. Die angefallenen Stunden werden nach angefangenen 15-Minuten-Takten abgerechnet. Die Rechnungsstellung erfolgt auf Zeit- und Materialbasis jeweils monatlich nachträglich für die im Vormonat erbrachten Leistungen.
3.3 Anfahrten in der Metropolregion Hamburg werden nach einer vereinbarten Pauschale abgerechnet. Bei Anfahrten ab 50 km Entfernung zu netCo.privacy werden Reisekosten in Höhe von 1,00 EUR/gefahrener km gesondert berechnet. Weitere Reisekosten und Spesen sind gesondert in einem angemessenen Umfang in tatsächlich angefallener Höhe zu vergüten. Reisen innerhalb der Metropolregion Hamburg sind keine Arbeitszeit. Im Übrigen sind Reisezeiten zu 50 % Arbeitszeiten. Dies gilt insb. dann, wenn Reisen auf ausdrückliche Veranlassung des Auftraggebers erfolgen.
3.4 Die Vergütung ist mit Zugang der Rechnung fällig und innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung zahlbar. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.

4 Aufklärungspflichten der Auftraggeber, Mitwirkungspflichten
4.1 Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der netCo.privacy auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Ausführung der Aufträge notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Tätigkeit der netCo.privacy von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der netCo.privacy bekannt werden.
4.2 Auf Verlangen der netCo.privacy hat der Auftraggeber die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer von der netCo.privacy formulierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen.
4.3 Die vom Auftraggeber zu erbringenden Leistungen stellen eine echte Verpflichtung und nicht nur eine Obliegenheit dar. Erbringt der Auftraggeber die von ihm zu erbringenden Leistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß und hat dies Auswirkungen auf die von netCo.privacy zu erbringenden Leistungen, so kann netCo.privacy – unbeschadet weitergehender Rechte – eine entsprechende angemessene Anpassung der vertraglichen Vereinbarungen (bspw. Änderungen des Zeitplans und der Vergütung) verlangen. Sofern netCo.privacy durch nicht ordnungsgemäße oder nicht rechtzeitige Erbringung der Mitwirkungsleistungen ein Mehraufwand entsteht, kann netCo.privacy dem Auftraggeber diesen Mehraufwand unter Anwendung seiner üblichen Stundensätze gesondert in Rechnung stellen.
4.4 Der Auftraggeber benennt eine verantwortliche Person, die der netCo.privacy im Zusammenhang mit der Leistungserbringung als Ansprechpartner zur Verfügung steht und die befugt ist, für die den Auftraggeber verbindliche Erklärungen abzugeben und Erklärungen der netCo.privacy entgegenzunehmen.

5 Haftung
5.1 Für Schäden, die an anderen Rechtsgütern als dem Leben, Körper oder Gesundheit entstehen, ist die Haftung ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von netCo.privacy, von gesetzlichen Vertretern oder von Erfüllungsgehilfen von netCo.privacy beruhen und das Verhalten auch keine Verletzung von für den Vertragszweck wesentlichen Nebenpflichten ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (sogenannte „Kardinalpflichten“).
5.2 Dieser Haftungsausschluss – sowie weitere Haftungsbegrenzungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht, soweit Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind, ein Mangel arglistig verschwiegen wurde oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen wurde.
5.3 Der Auftraggeber ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Bei einem von netCo.privacy zu vertretenden Verlust von Daten haftet netCo.privacy nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber für die Wiederherstellung der Daten erforderlich ist.

6 Vertragsbeendigung
6.1 Soweit zwischen den Vertragsparteien ein Dauerschuldverhältnis vereinbart ist, kann dieses von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden, sofern keine anderweitigen Kündigungsregelungen getroffen wurden.
6.2 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6.3 Im Falle einer Kündigung werden noch nicht berechnete Aufwände nachberechnet bzw. die Kosten für nicht erbrachte, aber abgerechnete und bezahlte Aufwände erstattet.
6.4 Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

7 Allgemeine Bedingungen
7.1 Die netCo.privacy ist berechtigt, bei Abwesenheit, z.B. im Krankheits- und Urlaubsfalle eine Vertreterin/ einen Vertreter zu ernennen.
7.2 Als Erfüllungsort wird der Sitz von netCo.privacy vereinbart.
7.3 Die netCo.privacy ist berechtigt, die Kommunikation mit dem Auftraggeber per unverschlüsselter E-Mail zu führen.
7.4 Die Auftraggeber erklärt sich mit der elektronischen Speicherung seiner Daten einverstanden. Die Daten sowie der Vorgang werden bei der netCo-privacy gespeichert und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften archiviert.
7.5 Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
7.6 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Als Gerichtsstand wird der Sitz der netCo.privacy vereinbart.